Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Frequenzanpassungen in Rücksprache mit dem Arzt

  • Die Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie nach Rücksprache mit dem Arzt

  • Heilmittelanpassungen ohne erneute Arztunterschrift

  • Therapiebericht im Einvernehmen mit dem Arzt ohne neue Unterschrift

  • Anzahl der Behandlungseinheiten bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmenge je Verordnung

  • Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges nach Rücksprache mit dem Arzt

Änderungen ausschließlich durch den Arzt

Ausschließlich vom Arzt dürfen nur folgende Punkte verändert bzw. korrigiert werden:

  • Personalien der Verordnungen

  • Änderung des Hausbesuches auf “ja”

  • Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfes

  • fehlender Anzahl der Behandlungseinheiten

  • fehlende oder nach Diagnosegruppe nicht verordnungsfähige Heilmittel

  • Diagnosegruppe und/oder Diagnose

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