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Frequenzanpassungen in Rücksprache mit dem Arzt
Die Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie nach Rücksprache mit dem Arzt
Heilmittelanpassungen ohne erneute Arztunterschrift
Therapiebericht im Einvernehmen mit dem Arzt ohne neue Unterschrift
Anzahl der Behandlungseinheiten bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmenge je Verordnung
Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges nach Rücksprache mit dem Arzt
Änderungen ausschließlich durch den Arzt
Ausschließlich vom Arzt dürfen nur folgende Punkte verändert bzw. korrigiert werden:
Personalien der Verordnungen
Änderung des Hausbesuches auf “ja”
Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfes
fehlender Anzahl der Behandlungseinheiten
fehlende oder nach Diagnosegruppe nicht verordnungsfähige Heilmittel
Diagnosegruppe und/oder Diagnose
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