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Anschließend wird ein Taxierungslabel ausgedruckt und auf die Verordnung oder das beiliegende A5-Blatt geklebt.
Was darf eine Praxis selbst ändern?
Viele kleinere Anpassungen an einer falsch ausgestellten oder zu korrigierenden Verordnung dürfen durch die Praxis vorgenommen werden. Dazu gehören:
Frequenzanpassungen in Rücksprache mit dem Arzt
Die Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie nach Rücksprache mit dem Arzt
Heilmittelanpassungen ohne erneute Arztunterschrift
Therapiebericht im Einvernehmen mit dem Arzt ohne neue Unterschrift
Anzahl der Behandlungseinheiten bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmenge je Verordnung
Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges nach Rücksprache mit dem Arzt