Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Anschließend wird ein Taxierungslabel ausgedruckt und auf die Verordnung oder das beiliegende A5-Blatt geklebt.

Was darf eine Praxis selbst ändern?

Viele kleinere Anpassungen an einer falsch ausgestellten oder zu korrigierenden Verordnung dürfen durch die Praxis vorgenommen werden. Dazu gehören:

  • Frequenzanpassungen in Rücksprache mit dem Arzt

  • Die Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie nach Rücksprache mit dem Arzt

  • Heilmittelanpassungen ohne erneute Arztunterschrift

  • Therapiebericht im Einvernehmen mit dem Arzt ohne neue Unterschrift

  • Anzahl der Behandlungseinheiten bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmenge je Verordnung

  • Leitsymptomatik des Heilmittelkataloges nach Rücksprache mit dem Arzt