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Die Verordnung muss dennoch im Rahmen der bestehenden Fristen abgeschlossen und abgerechnet werden.
Geht ein Patient in die Reha, dann kommt es zu größeren Lücken. Die Verordnung kann dennoch weiter bearbeitet werden, bitte notieren Sie die Begründung für nur die große Lücke unter Bemerkungen. Die Verordnung hat dennoch ihre Gültigkeitsfristen.