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Bei UI1 kann die Kontrolle nur abgerechnet werden, wenn der Therapeut hier eine Notwendigkeit dokumentiert. Daher ist die Kontrolle in den Vorlagen zu UI1 auch nicht enthalten, kann aber bei Bedarf hinzugefügt werden.
Zwischenabrechnung
Es ist möglich eine Zwischenabrechnung nach der Hälfte der Behandlungen durchzuführen. (wie bei normalen podologischen Rezepten auch)
Spangen an unterschiedlichen Zehen
Für unterschiedliche Zehen müssen unterschiedliche Verordnungen mit genauer Bezeichnung um welchen Zeh an welchem Fuß es sich handelt angegeben werden. Dies soll von den Ärzten bei der Klartextdiagnose ergänzt und von den Leistungserbringern auf der Rückseite der Verordnung mit eingetragen werden.
Im DTA braucht keine extra Angabe gemacht werden, da in der Abrechnungsprüfung immer die Verordnung einem DTA zugeordnet wird. Hier ist dann ja sofort ersichtlich, dass es sich um einen anderen Zeh als im anderen DTA handelt.
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Offene Fragen
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Teilabrechnung
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Codeblock |
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Verordnungsformular_Podologie Heilmittelliste_Podologie |
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