Nach der Prüfung der Verordnungen durch den Kostenträger werden fehlerhaft abgerechnete Verordnungen oder Termine gekürzt. Die dazugehörigen Absetzungsschreiben werden dem Abrechnungszentrum per Post zugestellt oder sind in Online-Portalen verfügbar. Absetzungen wirken sich negativ auf die Auszahlungssumme der Praxen aus. Sie werden am Tag der Auszahlung in die Gutschrift hinzugefügt.
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Erfassung von Absetzungen und die Erstellung von Praxisschreiben.