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Sowohl für Kassenpatienten als auch für Selbstzahler kann ein Behandlungsvertrag erstellt werden.

Sobald die Verordnung im Status “plausible” ist, kann unter Druck ein entsprechender Vertrag erzeugt werden.

Privatzahler haben neben dem eigentlichen Vertragstext (die allgemeinen Geschäftsbedingungen) auch noch eine Übersicht zu den gebuchten Heilmitteln samt Preisübersicht.

Der Vertrag kann digital unterschrieben werden und liegt dann in der Patientenakte.

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