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Im Folgenden sind einige klassische Fehler aufgeführt, welche Praxen bei der Verordnungsbearbeitung unterlaufen:

  • Vergessen von Arzt-/Praxisstempel inkl. Unterschrift

  • Heilmittel sind entweder auf der Empfangsbestätigung oder auf der Vorderseite nicht ausreichend spezifiziert. Häufigstes Beispiel: WT-Fango wird verordnet, jedoch lediglich “WT” dokumentiert. Folglich kann nur die günstigere allgemeine WT-Position abgerechnet werden.

  • der späteste Behandlungsbeginn wird überschritten

  • Ein falsches Heilmittel wurde auf der Empfangsbestätigung dokumentiert

  • Hausbesuch, Kompressionsbandagierung etc. wurden verordnet, jedoch nicht quittiert/dokumentiert

  • Indikationsschlüssel erlaubt entsprechende Heilmittel nicht

  • Häufig bei Zahnarzt-Verordnungen: erforderlich ist eine Diagnose im Klartext, falls kein ICD-10 Code angegeben ist

  • Falsche Daten (z.B. an Feiertagen) auf der Empfangsbestätigungen

  • Begründungen für Änderungen an Verordnungen fehlen

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