Nach der Bearbeitung der Widersprüche oder Nachforderungen durch die Krankenkassen erhalten wir Rückmeldungen durch die Kostenträger. Dabei muss in verschiedene Fälle unterschieden werden:
vollständige Bezahlung
Wird ein Widerspruch oder eine Nachforderung vollständig durch den Kostenträger vergütet, wird auf die neu erstellte Rechnung ein Zahlungseingang festgestellt. Bei einem Buchungsimport wird die Zahlung auf dem Konto der Rechnung in Cash VO zugeordnet. Diese erhalten den Status bezahlt und können nun in der nächsten Gutschrift der Praxis gutgeschrieben werden. Weiterhin ändern Widersprüche den Status von “In Widerspruch” auf “Widerspruch stattgegeben” und tauchen im Zahlungsavis unter gewonnene Widersprüche auf.