Praxisgruppen erhalten nach der Abrechung der eingereichten Verordnungen eine Provisionsabrechnung, in der die Provision anhand des Grundwertes mit dem dazugehörigen Provisionsschlüssel der Praxisgruppe ausgewiesen wird. Die Provisionsabrechnung beinhaltet alle abgerechneten Verordnungen der Praxisgruppe, die Patientenzuzahlungsliste und bietet die Möglichkeit, Umsätze für verschiedene Krankenkassen, Therapeuten oder Ärzte seperat zu gruppieren.
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