E-Rechnungen ab 2025

Ab 2025 gilt erstmal nur, dass man E-Rechnungen empfangen können muss.

Das hat aber etwas mit Ihrer Praxis Finanzbuchhaltung zu tun und sicherlich unterstützt Sie Ihr Steuerberater mit den entsprechenden Informationen und Anwendungen.

Das Versenden von elektronischen Rechnungen ist in 2025 auch noch über die Reportansicht wie bisher per E-Mail möglich.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung