Abschluss von Widersprüchen

Nach der Bearbeitung der Widersprüche durch die Krankenkassen erhalten wir Rückmeldungen durch die Kostenträger. Dabei muss in verschiedene Fälle unterschieden werden:

  • vollständige Bezahlung

    • Wird ein Widerspruch vollständig durch den Kostenträger vergütet, wird auf die neu erstellte Rechnung ein Zahlungseingang festgestellt. Bei einem Buchungsimport wird die Zahlung auf dem Konto der Rechnung in Cash VO zugeordnet. Diese erhalten den Status bezahlt und können nun in der nächsten Gutschrift der Praxis gutgeschrieben werden. Weiterhin ändern Widersprüche den Status von “In Widerspruch” auf “Widerspruch stattgegeben” und tauchen im Zahlungsavis unter gewonnene Widersprüche auf.

  • Teilzahlung

    • Bei Teilzahlung wird lediglich ein Teil der Summe beim Import auf der Rechnung verbucht. Es folgt ein Kürzungsschreiben über den Restbetrag der Summe. Widersprüche können über “Absetzung” → “Status setzen” → auf “Widerspruch stattgegeben” gesetzt werden und in diesem Schritt wird die bezahlte Summe erfragt. Wird diese eingegeben, ändert sich der Rechnungsbetrag und die Rechnung wird auf bezahlt gesetzt und kann nun der Praxis gutgeschrieben werden.

  • Komplettablehnung

    • Der Kostenträger übersendet ein Kürzungsschreiben mit Begründung der Ablehnung des Widerspruchs. Wenn es keine Möglichkeit zur Bezahlung gibt, kann der Widerspruch über “Absetzung” → “Status setzen” → “Widerspruch abgelehnt” abgelehnt werden. Die Widerspruchsrechnung wird genullt und wird im nächsten Zahlungsavis hinzugefügt.

 

 

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung