Mahnung von Zuzahlungsrechnungen

Im Gegensatz zu allgemeinen Mahnlauf werden Zuzahlungsrechnungen im Falle des Zahlungsversäumnisses direkt bei dem zuständigen Kostenträger in Rechnung gestellt.

Nachdem im Ablauf des Mahnprozesses die Rechnungsart “Zuzahlung” ausgewählt wurde, werden alle nicht bezahlten Zuzahlungsrechnungen aufgerufen und angezeigt. Anschließend können alle zugehörigen Verordnungen in gesonderte Nachberechnungssessions überführt werden.

Dabei werden neue Rechnungen an die Kostenträger erstellt und die vorherigen Zuzahlungsrechnungen storniert. Die erstellten Nachberechnungssessions werden geschlossen und für jede Rechnung kann eine Mahnung an den Patienten, die Verordnungskopien und eine Nachberechnungsübersicht ausgedruckt werden.

Diese Dokumente werden zum zugehörigen Kostenträger entsandt. Die neu erstellten Rechnungen werden bei ausbleibendem Zahlungseingang in den allgemeinen Mahnlauf aufgenommen.

Der Mahnprozess von Zuzahlungsrechnungen ähnelt hierbei stark der Nachberechnung von Zuzahlungsrechungen.

 

Formulare: CashVORechnungenliste

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung