Besonderheiten im Widerspruchsmanagement

→ Bei Rehasportverordnungen ist es nicht möglich Widersprüche und Nachforderungen zu erstellen, da die Funktionskennzeichen 2 und 4 der elektronischen Datei nicht mit dem Sammelgruppenschlüssel des Rehasports funktionieren. Daher müssen Rehasportverordnungen erneut abgerechnet werden.

Achtung: Diese Abrechnungssitzung kann direkt einer Gutschrift zugeordnet werden.

→ Anforderungen elektronischer Daten:

Kostenträger senden E-Mails, in denen diese elektronische Dateien anfordern, die nicht erfolgreich übertragen wurden. Dies ist möglich, indem “Abrechnung” geöffnet wird und unter “Rechnung” der Button “Export” ausgewählt wird. Danach wird die Datei auf Nachfrage gespeichert und wird erneut übertragen.

→ Eine Besonderheit des Widerspruchsmanagements ist der “interne Widerspruch” . Dieser kann bei Anlage der Kürzung mit einem Haken ausgewählt werden. Wird dieser ausgewählt, wird bei einem erfolgreichen Widerspruch keine Provision berechnet und taucht in der Gutschrift nicht auf. Demnach kann dieser verwendet werden, wenn das Abrechnungszentrum verantwortlich ist.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung