Der Bezug der Kürzung zur Rechnung oder Verordnung kann mithilfe des Absetzungsschreibens hergestellt werden. Über “Abrechnung” → Auswahl der betreffenden Verordnung → “Absetzung” auf Verordnungsebene kann der Absetzungsassistent gestartet werden:
Stornogrund kann ausgewählt werden
Beschreibung des Kürzungsgrundes kann ergänzt werden
Auswahl von Folgeaktionen (Widerspruch, Praxisschreiben),
Diese liegen zunächst im Ermessen des/der Sachbearbeiter*in: Müssen Änderungen auf der Verordnung vorgenommen werden, wird der Scan an die Praxis gemeinsam mit einem Praxisschreiben an die Praxis übermittelt.
Wenn die Kürzung direkt als unbegründet eingeordnet wird, wird direkt ein Widerspruch an den Kostenträger gestellt.
Digitalisierung des Absetzungsschreibens
Die Absetzung wird bei der Erstellung des Zahlungsavises in der Gutschrift der Praxis berücksichtigtWeitere Informationen zur Erfassung und mögliche Folgeaktionen.