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Der Bezug der Kürzung zur Rechnung oder Verordnung kann mithilfe des Absetzungsschreibens hergestellt werden. Über “Abrechnung” → Auswahl der betreffenden Verordnung → “Absetzung” auf Verordnungsebene kann der Absetzungsassistent gestartet werden:

  • Stornogrund kann ausgewählt werden

  • Beschreibung des Kürzungsgrundes kann ergänzt werden

  • Auswahl von Folgeaktionen (Widerspruch, Praxisschreiben),

    • Diese liegen zunächst im Ermessen des/der Sachbearbeiter*in: Müssen Änderungen auf der Verordnung vorgenommen werden, wird der Scan an die Praxis gemeinsam mit einem Praxisschreiben an die Praxis übermittelt.

    • Wenn die Kürzung direkt als unbegründet eingeordnet wird, wird direkt ein Widerspruch an den Kostenträger gestellt.

  • Digitalisierung des Absetzungsschreibens

Die Absetzung wird bei der Erstellung des Zahlungsavises in der Gutschrift der Praxis berücksichtigt.

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