Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Aktuelle »

Patientenrechtegesetz

Die Aufbewahrungsfrist für Patienten relevante Unterlagen (Behandlungsverträge, Befunde, Berichte, Rechnungskopien u.s.w.) sind im Patientengesetz und zum Teil im BGB geregelt und beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Frist beginnt ab dem letzten Behandlungstag. Im Anschluss an die 10Jahre können die Unterlagen vernichtet werden.

Liste: Rechnungsliste

  • Keine Stichwörter