Am 01.01.2021 traten umfassende Änderungen der Heilmittelrichtlinie für Physiotherapeuten in Kraft.
Die Änderungen betreffen u.a. folgende Bereiche:
Behandlungsmengen von Heilmitteln
Diagnosegruppen
Regelfallsystematik
spätester Behandlungsbeginn
Verordnungsfälle
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