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Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Widersprüche an die Kostenträger gestellt werden können. Einerseits kann eine Kürzung direkt bei der Erfassung als nicht korrekt identifiziert werden und als Folgeaktion der Kürzung erstellt werden. In diesem Schritt wird nach Erfassung ein Widerspruchsdokument geöffnet, in dem die Begründung des Widerspruchs hinterlegt werden kann.

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