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Nach der Prüfung der Verordnungen durch den Kostenträger werden fehlerhaft abgerechnete Verordnungen oder Termine gekürzt. Die dazugehörigen Absetzungsschreiben werden dem Abrechnungszentrum per Post zugestellt oder sind in Online-Portalen verfügbar. Absetzungen wirken sich negativ auf die Auszahlungssumme der Praxen aus. Sie werden am Tag der Auszahlung in die Gutschrift hinzugefügt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Erfassung von Absetzungen und die Erstellung von Praxisschreiben.

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