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Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Widersprüche an die Kostenträger gestellt werden können. Einerseits kann eine Kürzung direkt bei der Erfassung als nicht korrekt identifiziert werden und als Folgeaktion der Kürzung erstellt werden. In diesem Schritt wird nach Erfassung ein Widerspruchsdokument geöffnet, in dem die Begründung des Widerspruchs hinterlegt werden kann.

Andererseits kann ein Widerspruch auch nachträglich erstellt werden, indem in der Verordnungsmaske “Widerspruch erstellen” auswählen.

Nach der Bestätigung des Widerspruchsdokumentes wird eine neue Rechnung, die die Höhe des Kürzungsbetrages hat, mit neuer Rechnungsnummer erzeugt und kann der im Anschluss ausgedruckt werden, der folgendes enthält:

  • offizielles Formblatt der Krankenkassen zu Widersprüchen

  • Scans der Verordnung

  • Widerspruchsdokument

  • Rechnungsblatt des Abrechnungszentrums

Liste: Verordnungsformular
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