Abschluss von Nachforderungen
Nach der Bearbeitung von Nachforderungen durch die Krankenkassen erhalten wir Rückmeldungen durch die Kostenträger. Dabei muss in verschiedene Fälle unterschieden werden:
vollständige Bezahlung
Wird ein eine Nachforderung vollständig durch den Kostenträger vergütet, wird auf die neu erstellte Rechnung ein Zahlungseingang festgestellt. Bei einem Buchungsimport wird die Zahlung auf dem Konto der Rechnung in Cash VO zugeordnet. Die Nachforderung kann nun gutgeschrieben werden.
Teilzahlung
Bei Teilzahlung wird lediglich ein Teil der Summe beim Import auf der Rechnung verbucht. Es folgt ein Kürzungsschreiben über den Restbetrag der Summe.
Nachforderungen können unter “Abrechnung” → “Rechnung” → “Absetzung” korrigiert werden. Hier wird in diesem Fall “Teilzahlung” ausgewählt und der Kürzungsbetrag mit Begründung hinterlegt. Die Rechnung ist nun bezahlt und kann gutgeschrieben werden.
Komplettablehnung
Nachforderungen können unter “Abrechnung” → “Rechnung” → “Absetzung” auch vollständig abgelehnt werden. Nach der Auswahl wird der Stornobetrag auf den Rechnungsbetrag angeglichen und die Rechnung wird als “storniert” deklariert.
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung