Patientenrechtegesetz
Die Aufbewahrungsfrist für Patienten relevante Unterlagen (Behandlungsverträge, Befunde, Berichte, Rechnungskopien u.s.w.) sind im Patientengesetz und zum Teil im BGB geregelt und beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Frist beginnt ab dem letzten Behandlungstag. Im Anschluss an die 10Jahre können die Unterlagen vernichtet werden.
Liste: Rechnungsliste