Privatverordnungen, Verordnungen der Podologie und Verordnungen aus Rehasport / Funktionstrainining sind zwischenabrechnungsfähig.
Dies ist komfortabel aus dem Verordnungsformular möglich. Voraussetzung ist, dass sich noch Termine in der Zukunft befinden (die Durchterminierung der Verordnung macht in jedem Fall Sinn).
Mit Klick auf Abrechnen wird der Zwischenabrechnungsassistent gestartet, der die zukünftigen Termine in eine neue Verordnung mit gleichen Daten und Dokumenten überführt und für die geleisteten Termine ggf die Zuzahlungsrechnung erstellt sowie die Ursprungsverordnung abschließt.
Verordnungsformular