Zwischenabrechnung

Privatverordnungen, Verordnungen der Podologie und Verordnungen aus Rehasport / Funktionstrainining sind zwischenabrechnungsfähig.

Dies ist komfortabel aus dem Verordnungsformular möglich. Voraussetzung ist, dass sich noch Termine in der Zukunft befinden (die Durchterminierung der Verordnung macht in jedem Fall Sinn).

Mit Klick auf Abrechnen wird der Zwischenabrechnungsassistent gestartet.

Mit Klick auf “Übernehmen” werden die zukünftigen Termine werden in eine neue Verordnung mit gleichen Daten und Dokumenten überführt und für die geleisteten Termine ggf. die Zuzahlungsrechnung erstellt sowie die Ursprungsverordnung abschließt.

Der QR-Code für die Abrechnung wird nun generiert. Wenn Sie bereits ein Abrechnungspaket erstellt haben, lässt sich die zwischenabgerechnete Verordnung nun hinzufügen.

Bitte notieren Sie sowohl auf der Original- als auch auf der Kopie der Verordnung, dass es sich um die 1. oder 2. Teilabrechnung handelt. Nur so weiß das Abrechnungszentrum, wie die Termine zu bewerten sind und dass es sich nicht um einen Abbruch der Verordnung handelt.

Verordnungsformular

 

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung