Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Widersprüche an die Kostenträger gestellt werden können. Einerseits kann eine Kürzung direkt bei der Erfassung als nicht korrekt identifiziert werden und als Folgeaktion der Kürzung erstellt werden. In diesem Schritt wird nach Erfassung ein Widerspruchsdokument geöffnet, in dem die Begründung des Widerspruchs hinterlegt werden kannWidersprüche können über Cash VO auf zwei Wegen angelegt angelegt werden und haben eine separate Rechnung zur Folge.
Nach Erzeugung der Widersprüche haben diese den Status “In Widerspruch” und tauchen im Zahlungsavis und wahlweise in der Provisionsabrechnung unter “laufende Widersprüche” auf. Eine Besonderheit des Widerspruchsmanagements ist der “interne Widerspruch”. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Nach der Prüfung durch die Krankenkassen werden Widersprüche wie hier beschrieben abgeschlossen.