Hinzufügen von fehlerhaften Verordnungen in die Gutschrift
Werden Verordnungen während des Abrechnungsprozesses als “fehlerhaft” identifiziert, werden diese gesondert in die Gutschrift hinzugefügt und in folgenden Schritten weiterverarbeitet:
In der Übersicht der einzelnen Gutschrift kann durch Auswählen der Lupe ein Suchlauf nach kürzlich fehlerhaft deklarierten Verordnungen gestartet werden.
Sobald mindestens eine Verordnung zugeordnet werden kann, kann die Anzahl fehlerhafter Verordnungen als Freiposition in der Gutschrift berücksichtigt werden. Die Anzahl der Verordnungen wird mit einem vordefinierten Betrag multipliziert und von der Auszahlungssumme an die Praxis abgezogen.
In der Übersicht der Gutschriften kann über “Druck” der Report der fehlerhaften Verordnungen ausgewählt werden.
Rückversand der fehlerhaften Verordnungen und dem dazugehörigen Report an die Praxen.
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung