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Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Widersprüche an die Kostenträger gestellt werden können. Einerseits kann eine Kürzung direkt bei der Erfassung als nicht korrekt identifiziert werden und als Folgeaktion der Kürzung erstellt werden. In diesem Schritt wird nach Erfassung ein Widerspruchsdokument geöffnet, in dem die Begründung des Widerspruchs hinterlegt werden kann.

Andererseits werden häufig Praxisschreiben erzeugt, um Änderungen der Ärzte einzuholen. Nach Einreichung der Änderung der Praxis kann der Widerspruch über “Absetzung” → “Status setzen” → “Widerspruch” erzeugt werden. Zunächst wird das Widerspruchdokument geöffnet und kann bearbeitet werden.

Nach der Bestätigung des Widerspruchsdokumentes wird eine neue Rechnung, die die Höhe des Kürzungsbetrages hat, mit neuer Rechnungsnummer erzeugt und in einer Abrechnungssitzung des Typs “Nachberechnung” abgelegt. Über “Eintüten” kann der Report ausgedruckt werden, der folgendes enthält:

  • offizielles Formblatt der Krankenkassen zu Widersprüchen

  • Scans der Verordnung

  • Widerspruchsdokument

  • Rechnungsblatt des Abrechnungszentrums

Die Widersprüche haben nun den Status “In Widerspruch” und tauchen im Zahlungsavis und wahlweise in der Provisionsabrechnung unter “laufende Widersprüche” auf. Eine Besonderheit des Widerspruchsmanagements ist der “interne Widerspruch”. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nach der Prüfung durch die Krankenkassen werden Widersprüche wie hier beschrieben abgeschlossen.

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