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Privatverordnungen, Verordnungen der Podologie und Verordnungen aus Rehasport / Funktionstrainining sind zwischenabrechnungsfähig.

Dies ist komfortabel aus dem Verordnungsformular möglich. Voraussetzung ist, dass sich noch Termine in der Zukunft befinden (die Durchterminierung der Verordnung macht in jedem Fall Sinn).

Mit Klick auf Abrechnen wird der Zwischenabrechnungsassistent gestartet.

Mit Klick auf “Übernehmen” werden die zukünftigen Termine werden in eine neue Verordnung mit gleichen Daten und Dokumenten überführt und für die geleisteten Termine ggf. die Zuzahlungsrechnung erstellt sowie die Ursprungsverordnung abschließt.

Der QR-Code für die Abrechnung wird nun generiert. Wenn Sie bereits ein Abrechnungspaket erstellt haben, lässt sich die zwischenabgerechnete Verordnung nun hinzufügen.

Verordnungsformular

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