Unterbrechung in der Podologie

Seit dem 01.07.2024 brauchen die Podologen die Unterbrechungen nicht mehr dokumentieren, auch nicht bei mehr als 14 Tage...

  • zu beachten ist trotzdem: - bei Unterbrechung von 12 Wochen =VO verliert Gültigkeit... 

  • Frequenzunter- oder überschreitung von 2 Werktagen weiterhin möglich

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung