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Teilabrechnung Podologie
Teilabrechnung Podologie
Es existieren keine Fristen.
Nach 3 Behandlungseinheiten, dh. nach EB und 2 Behandlungen, kann die Zwischenabrechnung durchgeführt werden.
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung