Widerspruchsmanagement

Widersprüche können über Cash VO auf zwei Wegen angelegt angelegt werden und haben eine separate Rechnung zur Folge.

Nach Erzeugung der Widersprüche haben diese den Status “In Widerspruch” und tauchen im Zahlungsavis und wahlweise in der Provisionsabrechnung unter “laufende Widersprüche” auf. Eine Besonderheit des Widerspruchsmanagements ist der “interne Widerspruch”. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nach der Prüfung durch die Krankenkassen werden Widersprüche wie hier beschrieben abgeschlossen.

 

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung