Verrechnung von Gutscheinen

Bei Verordnungen gibt es fortan die Möglichkeit neben dem regulären Zahlungseingang Gutscheine Zahlungsmittel zu verrechnen.

 

Bei Anklicken der Auswahl werden Ihnen die bereits vergebenen Gutscheine vorgeschlagen. Danach führt Sie der Dialog durch die Verrechnung.

 

Sie können eine anteilige Zahlung vornehmen, der Restbetrag wird dokumentiert.

 

 

Liste: Gutscheinliste, Verordnungsformular

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung