Wie schließe ich einen Widerspruch?
Nach der Bearbeitung der Widersprüche durch die Krankenkassen erhalten Sie eine Rückmeldung durch die Kostenträger. Dabei muss in verschiedene Fälle unterschieden werden:
vollständige Bezahlung
Wird ein Widerspruch vollständig durch den Kostenträger vergütet, wird auf die neu erstellte Rechnung über ein Zahlungsavis ein Zahlungseingang festgestellt. Sie können dies in der Verordnungsmaske über “Widerspruch beenden” → “Stattgegeben” im Programm hinterlegen.
Teilzahlung
Bei Teilzahlung wird lediglich ein Teil der Summe durch die Kasse vergütet. Es folgt ein Kürzungsschreiben über den Restbetrag der Summe. Widersprüche können über “Widerspruch beenden” → auf “Widerspruch stattgegeben” gesetzt werden und in diesem Schritt wird die bezahlte Summe erfragt. Wird diese eingegeben, ändert sich der Rechnungsbetrag und die Rechnung wird auf bezahlt gesetzt.
Komplettablehnung
Der Kostenträger übersendet ein Kürzungsschreiben mit Begründung der Ablehnung des Widerspruchs. Wenn es keine Möglichkeit zur Bezahlung gibt, kann der Widerspruch über “Widerspruch beenden” → “Widerspruch abgelehnt” abgelehnt werden. Die Widerspruchsrechnung wird genullt.
Liste: Verordnungsformular_Selbstabrechnung
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung