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Nach der Bearbeitung der Widersprüche durch die Krankenkassen erhalten Sie eine Rückmeldung durch die Kostenträger. Dabei muss in verschiedene Fälle unterschieden werden:

  • vollständige Bezahlung

    • Wird ein Widerspruch vollständig durch den Kostenträger vergütet, wird auf die neu erstellte Rechnung über ein Zahlungsavis ein Zahlungseingang festgestellt. Sie können dies in der Verordnungsmaske über “Widerspruch beenden” → “Stattgegeben” im Programm hinterlegen.

  • Teilzahlung

    • Bei Teilzahlung wird lediglich ein Teil der Summe durch die Kasse vergütet. Es folgt ein Kürzungsschreiben über den Restbetrag der Summe. Widersprüche können über “Widerspruch beenden” → auf “Widerspruch stattgegeben” gesetzt werden und in diesem Schritt wird die bezahlte Summe erfragt. Wird diese eingegeben, ändert sich der Rechnungsbetrag und die Rechnung wird auf bezahlt gesetzt.

  • Komplettablehnung

    • Der Kostenträger übersendet ein Kürzungsschreiben mit Begründung der Ablehnung des Widerspruchs. Wenn es keine Möglichkeit zur Bezahlung gibt, kann der Widerspruch über “Widerspruch beenden” → “Widerspruch abgelehnt” abgelehnt werden. Die Widerspruchsrechnung wird genullt.

 

 

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