Podologie: Checkliste Abrechnung
Prüfen, ob alle Unterschriften + Stempel drauf sind(Arzt -nicht i.A./max. i.V., Praxis, Patient) inkl. Kürzel des Leistungserbringers
Patientendaten und Krankenkasse/Kostenträger prüfen, ob vorhanden und vollständig
Prüfen, ob alle Angaben vorhanden sind ( Gültigkeit bzgl. VO-Datum /Dringlichkeit beachten, Diagnose, Indikationsschlüssel /-gruppe, Heilmittel + Menge, Frequenzen)
Änderungen/Korrekturen vom Arzt, nicht i.A. , immer mit Unterschrift und Datum:
Achtung:
keine Rückdatierungen des Ausstelldatums erlaubt
geänderte Daten dürfen nicht unkenntlich gemacht sein, weder Tipp-Ex noch komplett gestrichen/geschwärzt
Änderungsdatum sollte immer plausibel zur Änderung sein, gemäß Anlage 3 des Rahmenvertragen nach § 125 Absatz 1 SGB V (Korrekturmöglichkeit/-Zeitpunkt)
Heilmittel dürfen gemäß letzter Änderungsvereinbarung vom 17.06.2024 und den Anlagen 1a +1b abgekürzt werden:
oder im verständlichen Wortlaut dokumentiert sein (z.B. 1x komplett ausschreiben und danach nur mit Wiederholungszeichen weiter dokumentieren) - Hausbesuch muss ausgeschrieben sein und bei Hausbesuch im Heim den Zusatz Heim notieren
Eingangsbefund nur bei neuen Patienten und Erstbefund groß oder klein bei Spangenbehandlung
Lokalisationen bei der Nagelspangenbehandlung ( §3 Grundsätze der Leistungserbringung Nagelspangenbehandlung) sollen auf der Rückseite bei Begründung mit U1, U2, U3, U4 oder U5 und jeweils rechts oder Links angeben werden
Änderungen/Korrekturen, z.B. bzgl. Behandlungstage/Heilmittel auf der Empfangsbestätigung müssen vom Patienten erneut mit Unterschrift bestätigt werden, da sonst die Krankenkassen gerne eine nachträgliche Korrektur ohne Wissen des Patienten unterstellen
Unterbrechungen ab 14 Kalendertage müssen dokumentiert sein mit K=krank, F=Urlaub und T=therapeutisch indiziert, egal, ob Therapeut oder Patient
Behandlungsabbruch muss mit Grund und Datum bei Begründung notiert sein
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung