GoBD in SmartVO

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

 

Die GoBD-Konformität liegt grundsätzlich vor. Hierbei steht insbesondere die Festsetzung der Kasse mittels Z-Bon im Mittelpunkt. Hinsichtlich der Revisionssicherheit kann grundlegend festgestellt werden, dass einmal abgerechnete Verordnungen (Urbelege) nicht erneut geöffnet und zudem deren Belegnummern eineindeutig vergeben werden. Zudem sind bereits erstelle Rechnungen nicht mehr veränderbar und genauso wie die Belegnummern der Verordnungen eineindeutig vergeben. Es gibt aber keine einheitliche Definition für die Revisionssicherheit. Diese Maßnahmen ermöglichen aber, dass die elektronisch vorliegenden Informationen ordnungsgemäß, nachvollziehbar und unveränderlich sicher abgelegt sind bzw. zur Verarbeitung vorliegen.

Ein Datenexport zu Agenda und anderen Buchhaltungs-Softwaren ist möglich. Hierfür kann der Steuerberaterexport ausgewählt werden, welche die Daten im gängigen Format zum Einspielen in die Finanzbuchhaltung freigibt.

Sprechen Sie hierzu am besten vorher mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater, um den Kontenrahmen und die jeweiligen zu buchbaren Konten festzulegen. Für individuelle Abweichungen beim Import kann ansonsten ggf. auch auf den ASCII-Export zurückgegriffen werden, wobei eine individuelle Definitionsdatei in der Fibu festgelegt wird.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung