Genehmigung bei BG Langzeitverordnungen
Die durch das X bei Punkt angedeutete Langzeit - VO muss vor Beginn der Therapie genehmigt sein.
Dafür kann ggf. der Arzt einen Therapiebeginn weiter nach hinten legen und sollte der aufgrund der noch fehlenden Genehmigung nicht eingehalten werden, muss dann im Nachhinein der Termin in Rücksprache mit Arzt und entsprechender Doku + Datum geändert werden, was Sie auf der VO angeben können.
Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung