Postbeamtenkasse - Was ist hier besonders?

Der Patient gehört der Postbeamtenkasse an.

es wird zwischen A und B unterschieden:

  • Postbeamtenkasse A - Verordnung wird mit der Kasse abgerechnet und der Patient ist zuzahlungsbefreit

  • Postbeamtenkasse B - Der Patient erhält eine Privatrechnung, die er selbst mit der Kasse abrechnet.

 

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auf der Website: https://henara.de/unterstuetzung